Guten Tag, wie können wir Ihnen helfen?

Ich unterstütze Sie dabei, Ihr Immobilien-Projekt zu realisieren. Ich stelle Ihnen ein paar Fragen, dann prüfen wir Ihre Angaben und anschließend können wir Ihnen unser Service-Angebot entsprechend zusammenstellen.

Zweite Frage: Um was handelt es sich genau?

Möchten Sie die immobilie verkaufen oder vermieten bzw verpachten?

In welchem Ort/Stadtteil befindet sich die immobilie?

Wieviele Schlafräume hat die immobilie?

In Ordnung. Möchten Sie uns sonst noch etwas zum angebotenen Objekt mitteilen?

Balkon
Dachterrasse
Garage
Stellplatz
Gute Verkehrsanbindung
Lage: Ländlich / im Grünen
Lage: Stadt / urban
Garten

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In Ordnung. Was suchen Sie genau?

Suchen Sie die immobilie zum Kauf oder zur Miete?

In welchem Ort/Stadtteil suchen Sie die immobilie?

Wieviele Schlafräume benötigen Sie?

Wie hoch ist Ihr Budget / Wunschkaufpreis?

In Ordnung. Haben Sie sonst noch besondere Wünsche / Anforderungen an Ihre Traum-Immobilie?

Balkon KMP
Dachterrasse
Garage
Stellplatz
Gute Verkehrsanbindung
Lage: Ländlich / im Grünen
Lage: Stadt / urban
Garten

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Verstanden. Vielen Dank für Ihre Angaben.

Bitte tragen Sie abschließend Ihre Kontaktdaten ein, wir melden uns umgehend blabla bei Ihnen.

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Ist notiert, besten Dank für Ihre Angaben.
Wir melden uns in Kürze gerne bei Ihnen.

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Einkommensteuererklärung: Nebenkosten richtig absetzen

Mieter können viele der Nebenkosten, die für Arbeiten in Haus oder Wohnung anfallen, von der Steuer absetzen. Einige Posten auf der jährlichen Nebenkostenabrechnung enthalten solche „haushaltsnahe Dienstleistungen“ oder Handwerkerleistungen. Doch was kann von der Steuer abgesetzt werden? Handwerkerleistungen und haushaltsnahe Dienstleistungen finden Mieter in der Steuererklärung in der Anlage „Haushaltsnahe Aufwendungen“ im Mantelbogen. Als Nachweis gilt die Nebenkostenabrechnung selbst. Wichtig hierbei: die einzelnen Posten müssen detailliert aufgeführt sein. Ist dies nicht der Fall, können Mieter ihren Vermieter zur Aufschlüsselung auffordern. Der Vermieter ist verpflichtet, dem Mieter mindestens eine separate Bescheinigung über die Kosten auszustellen (LG Berlin – 18 S 339/16).Klassische Posten in der Nebenkostenabrechnung, die absetzbar sind, sind zum Beispiel: Gartenarbeiten und -pflege, Winterdienst, Treppenhausreinigung, bestimmte Hausmeistertätigkeiten, Wachdienst und mehr. Arbeitskosten können zu einem Fünftel von maximal 20.000 Euro in der Einkommenssteuererklärung geltend gemacht werden.Auch Handwerkerleistungen können abgesetzt werden. Hierzu gehören unter anderem: Zählertausch, Aufzugs- und Heizungswartung, Schornsteinfeger, Dach- oder Fassadenarbeiten und vieles mehr. Das Finanzamt kann mit 20 Prozent an den Kosten beteiligt werden, der Höchstbetrag für Rechnungen liegt bei 6.000 Euro im Jahr.
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