Guten Tag, wie können wir Ihnen helfen?

Ich unterstütze Sie dabei, Ihr Immobilien-Projekt zu realisieren. Ich stelle Ihnen ein paar Fragen, dann prüfen wir Ihre Angaben und anschließend können wir Ihnen unser Service-Angebot entsprechend zusammenstellen.

Zweite Frage: Um was handelt es sich genau?

Möchten Sie die immobilie verkaufen oder vermieten bzw verpachten?

In welchem Ort/Stadtteil befindet sich die immobilie?

Wieviele Schlafräume hat die immobilie?

In Ordnung. Möchten Sie uns sonst noch etwas zum angebotenen Objekt mitteilen?

Balkon
Dachterrasse
Garage
Stellplatz
Gute Verkehrsanbindung
Lage: Ländlich / im Grünen
Lage: Stadt / urban
Garten

weiter

In Ordnung. Was suchen Sie genau?

Suchen Sie die immobilie zum Kauf oder zur Miete?

In welchem Ort/Stadtteil suchen Sie die immobilie?

Wieviele Schlafräume benötigen Sie?

Wie hoch ist Ihr Budget / Wunschkaufpreis?

In Ordnung. Haben Sie sonst noch besondere Wünsche / Anforderungen an Ihre Traum-Immobilie?

Balkon KMP
Dachterrasse
Garage
Stellplatz
Gute Verkehrsanbindung
Lage: Ländlich / im Grünen
Lage: Stadt / urban
Garten

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Verstanden. Vielen Dank für Ihre Angaben.

Bitte tragen Sie abschließend Ihre Kontaktdaten ein, wir melden uns umgehend blabla bei Ihnen.

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und/oder Telefon *
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Ist notiert, besten Dank für Ihre Angaben.
Wir melden uns in Kürze gerne bei Ihnen.

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Hinweise zum Geldwäschegesetz

GeldwäschegesetzIdentitätsprüfung durch den Immobilienmakler

Alle Unternehmungen unter andrem aus dem Bereich der Immobilien Wirtschaft. sind im Sinne des Gesetzes über das Aufspüren von Gewinnen aus schweren Straftaten (Gemäß § 2 Absatz 1 Nr. 10 Geldwäschegesetz (GWG)) verpflichtet und muss die damit einhergehenden Sorgfaltspflichten erfüllen. Pro casa Immobilien GmBh unterstützen hierbei seit Jahren die Behörden im Kampf gegen Geldwäsche und Terrorfinanzierung. Nicht nur Immobilienmakler unterliegen dem Geldwäschegesetz, beispielsweise auch Rechtsanwälte, Notare, Banken oder Spielbanken.

Als Immobilienmakler sind wir vor Abschluss eines mündlichen oder schriftlichen Maklervertrages dazu verpflichtet, die Identität des Kunden festzustellen.

Konkret bedeutet das, dass bei Zustandekommen einer Geschäftsbeziehung die Identität durch das Erheben von Angaben geprüft werden muss.

Dazu benötigen wir eine aktuelle an besten bei uns in den Räumlichkeiten erstellte Kopie des gültigen Personalausweises. Bei der Prüfung von juristischen Personen ist ein Handelsregisterauszug oder eine Gesellschafterliste zur Prüfung erforderlich.

Seit der Änderung des Geldwäschegesetzes am 26. Juni 2017 muss allerdings erst bei ernsthaftem Kaufinteresse eine Identifikation des Interessenten vorgenommen werden und nicht schon bei Zustandekommen des Maklervertrages (Besichtigungstermin), wie es vor der Gesetzesänderung Pflicht war.

Die erhobenen Daten müssen laut GWG mindestens 5 Jahre aufbewahrt werden. Auch Sie als unser Kunde sind nach dem GWG § 4 Abs. 6 zur Erteilung der entsprechenden Auskünfte und Unterlagen verpflichtet.

Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie auf der Homepage des Immobilienverbandes Deutschland (IVD): https://ivd.net/.
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